Sie brauchen in Bochum Ausbildungsnachweise für Ihre Mitarbeiter – Staplerfahrer, Kranführer oder Ladungssicherung? Als selbstständiger Ausbilder decke ich alle drei Bereiche ab und biete Ihnen zwei Wege: Ich komme mit der kompletten Ausbildung zu Ihnen nach Bochum und schule direkt an Ihren eigenen Geräten – oder Ihre Mitarbeiter kommen in mein Schulungszentrum nach Marl, über die A43 in rund 30 Minuten erreichbar.
Betriebe in Bochum – vom Mark 51°7 bis Wattenscheid
Bochum hat den Strukturwandel wie kaum eine andere Ruhrgebietsstadt durchlaufen: Wo früher Zechen und das Opel-Werk den Takt vorgaben, sind heute Technologie- und Gewerbeparks entstanden. Das bekannteste Beispiel ist Mark 51°7 auf dem Gelände des ehemaligen Opel-Werks I, direkt an der Ruhr-Universität. Verkehrlich ist die Stadt über die A40 als Ruhrschnellweg, die A43 in Nord-Süd-Richtung sowie die A44 und A448 erschlossen – eine Lage, von der besonders Logistik und produzierendes Gewerbe profitieren.
Ich schule Unternehmen in ganz Bochum – von Mark 51°7 und Querenburg über die Gewerbeflächen in Hofstede, Riemke und Harpen bis nach Wattenscheid, Höntrop, Langendreer, Werne und Weitmar. Zu meinen typischen Auftraggebern zählen Zulieferer und Metallverarbeitung, Maschinenbau, Speditionen und Lagerbetriebe, Verpackungs- und Industriedienstleister, Handwerksbetriebe mit eigenem Lager sowie Handelsbetriebe mit Wareneingang.
Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68
Wer im Betrieb ein Flurförderzeug führt, braucht eine Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-001 sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Die Ausbildung umfasst Theorie – Aufbau und Physik des Staplers, Standsicherheit, Lastdiagramm, Betriebsanweisung, Verhalten im Verkehrsbereich – und Praxis am Gerät. Am Ende stehen theoretische und praktische Prüfung sowie der Fahrausweis für Flurförderzeuge. Die Unterweisung ist danach jährlich zu wiederholen.
Kranschein nach DGUV Vorschrift 52
Für Kranführer gilt die DGUV Vorschrift 52 zusammen mit dem DGUV Grundsatz 309-003. Ausgebildet wird für Brücken-, Portal- und Säulendrehkrane sowie ortsfeste Krane im innerbetrieblichen Einsatz. Inhalte sind unter anderem Aufbau und Sicherheitseinrichtungen des Krans, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Traglastermittlung, Handzeichen und Kommunikation sowie das Verhalten bei Störungen. Auch hier folgen Prüfung, Kranführerausweis und die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer, danach die jährliche Unterweisung.
Ladungssicherung nach VDI 2700
Die Richtlinienreihe VDI 2700 ist der anerkannte Stand der Technik für die Sicherung von Ladung auf Straßenfahrzeugen. In der Pflicht steht dabei nicht nur der Fahrer, sondern auch Verlader und Absender – geregelt über § 22 und § 23 StVO sowie § 412 HGB. Die Schulung nach VDI 2700a behandelt die physikalischen Grundlagen (Massenkräfte, Reibung), Form- und Kraftschluss als Sicherungsarten, Zurrmittel und deren Ablegereife, den Lastverteilungsplan und die Dokumentation. Besonders relevant für Bochumer Betriebe, die selbst verladen oder Ware versenden.
Inhouse in Bochum oder im Schulungszentrum Marl
Bei Ihnen im Betrieb: Ihre Mitarbeiter üben an den Geräten, die sie danach täglich bedienen – in Ihren Gassen, an Ihren Regalen, mit Ihren Lasten. Keine Fahrtzeiten für Ihr Team, keine Ausfalltage. Lohnt sich besonders ab etwa vier bis fünf Teilnehmern.
In Marl: Sie haben nur ein oder zwei Mitarbeiter zu schulen, keinen freien Stapler oder keinen geeigneten Übungsbereich? Dann kommen Ihre Leute zu mir. Theorie und Praxis finden komplett vor Ort statt, inklusive Prüfung und Ausweis. Von Bochum aus über die A43 in rund 30 Minuten.
