Sie brauchen in Gelsenkirchen Ausbildungsnachweise für Ihre Mitarbeiter – Staplerfahrer, Kranführer oder Ladungssicherung? Als selbstständiger Ausbilder decke ich alle drei Bereiche ab und biete Ihnen zwei Wege: Ich komme mit der kompletten Ausbildung zu Ihnen nach Gelsenkirchen und schule direkt an Ihren eigenen Geräten – oder Ihre Mitarbeiter kommen in mein Schulungszentrum nach Marl, rund 20 Minuten entfernt.
Betriebe in Gelsenkirchen – vom Stadthafen bis Buer
Gelsenkirchen liegt an der Emscher und am Rhein-Herne-Kanal, verkehrlich erschlossen über A2, A42 und A52. Der Stadthafen und die angrenzenden Industrieflächen im Süden prägen die Wirtschaftsstruktur bis heute: Chemie und Mineralöl im Bereich Horst und Scholven, produzierendes Gewerbe und Logistik entlang des Kanals, dazu Handwerk und Handel in Buer und Erle. Auf ehemaligen Zechenflächen wie Nordstern und Zollverein-Nachbarschaft sind neue Gewerbestandorte entstanden.
Ich schule Unternehmen im gesamten Stadtgebiet – von den Hafen- und Industrieflächen in Schalke, Heßler, Horst und Scholven über Ückendorf, Bulmke-Hüllen und Rotthausen bis nach Buer, Erle, Resse und Hassel. Zu meinen typischen Auftraggebern zählen Speditionen und Lagerbetriebe, Metallverarbeitung und Maschinenbau, Chemie- und Industriedienstleister, Verpackungsbetriebe, Handwerksbetriebe mit eigenem Lager sowie Handelsbetriebe mit Wareneingang.
Gelsenkirchen gehört zu meinem Kerneinzugsgebiet – kurzfristige Termine sind hier in der Regel problemlos möglich.
Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68
Wer im Betrieb ein Flurförderzeug führt, braucht eine Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-001 sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Die Ausbildung umfasst Theorie – Aufbau und Physik des Staplers, Standsicherheit, Lastdiagramm, Betriebsanweisung, Verhalten im Verkehrsbereich – und Praxis am Gerät. Am Ende stehen theoretische und praktische Prüfung sowie der Fahrausweis für Flurförderzeuge. Die Unterweisung ist danach jährlich zu wiederholen.
Kranschein nach DGUV Vorschrift 52
Für Kranführer gilt die DGUV Vorschrift 52 zusammen mit dem DGUV Grundsatz 309-003. Ausgebildet wird für Brücken-, Portal- und Säulendrehkrane sowie ortsfeste Krane im innerbetrieblichen Einsatz. Inhalte sind unter anderem Aufbau und Sicherheitseinrichtungen des Krans, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Traglastermittlung, Handzeichen und Kommunikation sowie das Verhalten bei Störungen. Auch hier folgen Prüfung, Kranführerausweis und die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer, danach die jährliche Unterweisung.
Ladungssicherung nach VDI 2700
Die Richtlinienreihe VDI 2700 ist der anerkannte Stand der Technik für die Sicherung von Ladung auf Straßenfahrzeugen. In der Pflicht steht dabei nicht nur der Fahrer, sondern auch Verlader und Absender – geregelt über § 22 und § 23 StVO sowie § 412 HGB. Die Schulung nach VDI 2700a behandelt die physikalischen Grundlagen (Massenkräfte, Reibung), Form- und Kraftschluss als Sicherungsarten, Zurrmittel und deren Ablegereife, den Lastverteilungsplan und die Dokumentation. Für Gelsenkirchener Betriebe mit eigenem Versand oder Umschlag am Kanal ein zentrales Thema.
Inhouse in Gelsenkirchen oder im Schulungszentrum Marl
Bei Ihnen im Betrieb: Ihre Mitarbeiter üben an den Geräten, die sie danach täglich bedienen – in Ihren Gassen, an Ihren Regalen, mit Ihren Lasten. Keine Fahrtzeiten für Ihr Team, keine Ausfalltage. Lohnt sich besonders ab etwa vier bis fünf Teilnehmern.
In Marl: Sie haben nur ein oder zwei Mitarbeiter zu schulen, keinen freien Stapler oder keinen geeigneten Übungsbereich? Dann kommen Ihre Leute zu mir. Theorie und Praxis finden komplett vor Ort statt, inklusive Prüfung und Ausweis. Von Gelsenkirchen aus sind das rund 20 Minuten.
