Sie brauchen in Haltern am See Ausbildungsnachweise für Ihre Mitarbeiter – Staplerfahrer, Kranführer oder Ladungssicherung? Als selbstständiger Ausbilder decke ich alle drei Bereiche ab und biete Ihnen zwei Wege: Ich komme mit der kompletten Ausbildung zu Ihnen nach Haltern und schule direkt an Ihren eigenen Geräten – oder Ihre Mitarbeiter kommen in mein Schulungszentrum nach Marl, keine 15 Minuten entfernt.

Betriebe in Haltern am See – zwischen Kanal, A43 und Münsterland

Haltern am See liegt am Übergang vom Ruhrgebiet ins Münsterland, an der Lippe, am Wesel-Datteln-Kanal und an der A43. Die Stadt ist vor allem als Naherholungsziel bekannt, hat aber eine solide mittelständische Wirtschaftsstruktur: Gewerbe- und Industriegebiete im Bereich Hullern und an der B58 sowie in Sythen und Lippramsdorf, dazu Betriebe aus Bau, Holz, Metall und Lebensmittelverarbeitung. Auch die Sand- und Kiesgewinnung rund um die Halterner Stauseen bringt Betriebe mit schwerem Gerät und Umschlagbedarf mit sich.

Ich schule Unternehmen im gesamten Stadtgebiet – von den Gewerbeflächen an der B58 und am Kanal über Sythen, Lippramsdorf und Hullern bis nach Lavesum, Flaesheim und Holtwick. Zu meinen typischen Auftraggebern zählen Speditionen und Lagerbetriebe, Metall- und Holzverarbeitung, Baustoff- und Kiesbetriebe, Lebensmittel- und Verpackungsbetriebe, Handwerksbetriebe mit eigenem Lager sowie Handelsbetriebe mit Wareneingang.

Haltern ist direkter Nachbar meines Schulungszentrums in Marl – kurzfristige Termine, einzelne Nachschulungen oder eine jährliche Unterweisung zwischendurch sind hier fast immer machbar.

Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68

Wer im Betrieb ein Flurförderzeug führt, braucht eine Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-001 sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Die Ausbildung umfasst Theorie – Aufbau und Physik des Staplers, Standsicherheit, Lastdiagramm, Betriebsanweisung, Verhalten im Verkehrsbereich – und Praxis am Gerät. Am Ende stehen theoretische und praktische Prüfung sowie der Fahrausweis für Flurförderzeuge. Die Unterweisung ist danach jährlich zu wiederholen.

Kranschein nach DGUV Vorschrift 52

Für Kranführer gilt die DGUV Vorschrift 52 zusammen mit dem DGUV Grundsatz 309-003. Ausgebildet wird für Brücken-, Portal- und Säulendrehkrane sowie ortsfeste Krane im innerbetrieblichen Einsatz. Inhalte sind unter anderem Aufbau und Sicherheitseinrichtungen des Krans, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Traglastermittlung, Handzeichen und Kommunikation sowie das Verhalten bei Störungen. Auch hier folgen Prüfung, Kranführerausweis und die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer, danach die jährliche Unterweisung.

Ladungssicherung nach VDI 2700

Die Richtlinienreihe VDI 2700 ist der anerkannte Stand der Technik für die Sicherung von Ladung auf Straßenfahrzeugen. In der Pflicht steht dabei nicht nur der Fahrer, sondern auch Verlader und Absender – geregelt über § 22 und § 23 StVO sowie § 412 HGB. Die Schulung nach VDI 2700a behandelt die physikalischen Grundlagen (Massenkräfte, Reibung), Form- und Kraftschluss als Sicherungsarten, Zurrmittel und deren Ablegereife, den Lastverteilungsplan und die Dokumentation. Gerade bei Schüttgut, Baustoffen und langen Ladungen ein Thema, das in Halterner Betrieben regelmäßig auftaucht.

Inhouse in Haltern oder im Schulungszentrum Marl

Bei Ihnen im Betrieb: Ihre Mitarbeiter üben an den Geräten, die sie danach täglich bedienen – in Ihren Gassen, an Ihren Regalen, mit Ihren Lasten. Keine Fahrtzeiten für Ihr Team, keine Ausfalltage. Lohnt sich besonders ab etwa vier bis fünf Teilnehmern.

In Marl: Sie haben nur ein oder zwei Mitarbeiter zu schulen, keinen freien Stapler oder keinen geeigneten Übungsbereich? Dann kommen Ihre Leute zu mir. Theorie und Praxis finden komplett vor Ort statt, inklusive Prüfung und Ausweis. Von Haltern aus sind das keine 15 Minuten.